Ein Wärmepumpentarif ist ein spezieller Stromtarif, der für den Betrieb von Wärmepumpenheizungen konzipiert wurde. Wärmepumpen nutzen natürliche Energiequellen wie Luft, Erde oder Grundwasser, um Wärme für die Beheizung von Räumen und die Warmwasserbereitung zu erzeugen. Da Wärmepumpen keine fossilen Brennstoffe wie Öl oder Gas benötigen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Für den Betrieb einer Wärmepumpe wird Strom benötigt, und hier kommt der Wärmepumpentarif ins Spiel: Dieser spezielle Tarif bietet Ihnen günstigere Konditionen für den Heizstrom und hilft, die laufenden Betriebskosten der Wärmepumpe zu senken. Mit einem Wärmepumpentarif können Sie umweltfreundlich heizen und gleichzeitig von attraktiven Preisen profitieren.
Wir bieten in Kürze weitere individuelle Wärmestromtarife an, mit denen Sie Ihre Heizkosten senken können.
Unser Tarifrechner macht es Ihnen ganz einfach, mit nur wenigen Klicks den passenden Stromtarif zu finden. Falls Sie einen separaten Zähler für Wärmestrom haben, können Sie diesen direkt berechnen lassen. Haben Sie nur einen Zähler? Kein Problem – dann nutzen Sie den Tarifrechner für Haushaltstrom-Tarife. Schnell, bequem und transparent!
Ein Wechsel zu einem passenden Wärmestromtarif kann sich für Sie lohnen, da verschiedene Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Umlagen oft günstiger ausfallen. Dadurch zahlen Sie weniger für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe. Voraussetzung dafür ist ein separater Zähler, der den Wärmestrom unabhängig vom Haushaltsstrom erfasst. So bleibt Ihr regulärer Stromtarif unberührt, und Sie profitieren von einem günstigeren Preis für Ihre Heizung. Falls Sie nur einen Zähler haben, können Sie dennoch einen passenden Haushaltstromtarif wählen und später auf einen speziellen Wärmestromtarif umsteigen. So finden Sie jederzeit die optimale Lösung für Ihre Stromkosten.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Betrieb von Wärmepumpen und ähnlichen Geräten wie Wallboxen, gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Geräte müssen so installiert werden, dass sie vom Netzbetreiber steuerbar sind. Betreiber solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten, die durch die Wahl aus drei verschiedenen „Modulen“ genutzt werden können.
Für Bestandsanlagen, die vor diesem Stichtag installiert wurden, gibt es Übergangsfristen bis Ende 2028. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und die Infrastruktur für die Energiewende langfristig sicher und stabil zu gestalten.
Gut zu wissen: Eine vollständige Abschaltung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist nicht zulässig. Auch während einer sogenannten Steuerungsmaßnahme steht für die Verbrauchsanlagen immer eine Mindestleistung von 4,2kWh zur Verfügung, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.
Beschreibung: Eine jährliche, pauschale Reduzierung des Netzentgelts, die je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro liegt (Stand 2023). Voraussetzungen: Keine zusätzlichen technischen Anforderungen; es ist kein separater Zähler erforderlich. Anwendung: Standardoption für alle neuen Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2024, sofern keine andere Wahl getroffen wird.
Beschreibung: Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 60% des regulären Satzes Voraussetzungen: Installation eines separaten Stromzählers für die Wärmepumpe Die Wärmepumpe muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung vom Netzbetreiber angesteuert werden können
Beschreibung: Ab April 2025 verfügbar; ermöglicht die Kombination von Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten Voraussetzungen: Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) Anwendung: Kann für Nutzer interessant sein, die ihren Stromverbrauch flexibel anpassen können.
Für Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, ist Modul 1 die Standardoption. Nutzer können jedoch jederzeit in Modul 2 wechseln, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und Modul 2 ist möglich, jedoch nicht rückwirkend. Modul 2 eignet sich besonders für Haushalte mit einem höheren Stromverbrauch der Wärmepumpe, da hier die prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises zu größeren Einsparungen führen kann. Modul 3 bietet ab April 2025 zusätzliche Flexibilität durch zeitvariable Netzentgelte und kann in Kombination mit Modul 1 genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme von Modul 2 die Installation eines separaten Zählers erforderlich ist, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Es empfiehlt sich, diese Kosten gegen die potenziellen Einsparungen abzuwägen und gegebenenfalls fachkundige Beratung einzuholen.
Privathaushalte haben üblicherweise keinen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern mit ihrem Stromanbieter. Diese Praxis bleibt bestehen, und die Bundesnetzagentur plant nicht, ein neues Abrechnungsverhältnis zwischen dem Endverbraucher und dem Netzbetreiber einzuführen. Allerdings fordert die Bundesnetzagentur, dass die Reduzierung des Netzentgelts transparent auf der Stromrechnung des Kunden dargestellt wird. Das bedeutet, dass der jeweilige Energielieferant des Haushalts die reduzierten Netzentgelte in der Abrechnung übernimmt und sie klar und nachvollziehbar ausweist.
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