Durch die Anpassung ihrer Preisgleitformel gelingt es den Stadtwerken 2024 dennoch, die Fernwärmekosten auf dem Niveau von 2023 stabil zu halten. Für die Hennigsdorfer Musterwohnung bedeutet das: Hier fällt mit 1.447 Euro per anno für Fernwärme in etwa die gleiche Summe an wie im Vorjahr (1.428 Euro).
Wie das gelingt?
Der Hennigsdorfer Fernwärmepreis wird wesentlich durch den Grund- und den Arbeitspreis bestimmt. Der Grundpreis bildet zum Beispiel das Investitionsgeschehen und die Lohnentwicklung ab, der Arbeitspreis die Wärmeerzeugung. Der Arbeitspreis wird von drei, stark kostenprägenden Indizes beeinflusst: der Gaspreisentwicklung, der Strompreisentwicklung und der Wärmemarktpreisentwicklung. „Wir senken einerseits den Arbeitspreis deutlich und korrigieren auch den Grundpreis nach unten“, erklärt Schneider.
Hätten die Stadtwerke für 2024 keine Anpassung ihrer Preisgleitformel vorgenommen, wäre der Arbeitspreis für die Musterwohnung um rund 31 Prozent (von 146 Euro pro Megawattstunde auf 101 Euro pro Megawattstunde) gefallen und der Grundpreis wäre um 3 Prozent gestiegen. Bedeutet unterm Strich eine Nettoeinsparung von 266 Euro, was einer Preissenkung von fast 16 Prozent entspricht. Bedingt durch die wieder gestiegene Mehrwertsteuer ergäbe sich für die Musterwohnung unterm Strich nur noch eine Kostenersparnis von 117 Euro brutto bzw. gut 6 Prozent. Berücksichtigt man dazu die Wärmepreisbremse, die 2024 gar nicht mehr oder nur noch zu Beginn des Jahres wirkt, wird die Bilanz noch schlechter.
Fazit: Obwohl der Arbeitspreis 2024 um 31 Prozent sinkt und der Grundpreis nur marginal um 3 Prozent steigt, würde die Fernwärme in unserer Musterwohnung gut 13 Prozent mehr kosten als 2023. Soweit die Theorie.
Schneider verdeutlicht am Beispiel der Musterwohnung, welche Auswirkung die Anpassung der Preisgleitformel durch die Stadtwerke für 2024 hat.: „Wir werden unseren Arbeitspreis nicht wie geplant auf 101 Euro pro Megawattstunde, sondern auf 83 Euro pro Megawattstunde senken. Damit gehen wir also noch mal deutlich einen Schritt weiter.“ Das führt zu einer Absenkung des Arbeitspreises von über 43 Prozent. Auch der Grundpreis sinkt im Vergleich zu 2023 um knapp 5 Prozent. „Das bedeutet, dass wir die absoluten Kosten für Fernwärme am Beispiel der Musterwohnung mit 1.428 Euro (2023) und 1.447 Euro (2024) relativ stabil halten und das trotz steigender Mehrwertsteuer und Entfall der Wärmepreisbremse.“
Arbeitspreis fällt um über 43 Prozent:
Das ist möglich, weil sich die Brennstoffbeschaffung deutlich vereinfacht hat. Heißt, Produkte und Lieferverträge, die 2023 nicht verfügbar waren, sind wieder verfügbar, der Markt hat sich beruhigt – wenn auch auf einem höheren Niveau.
Grundpreis fällt um 5 Prozent:
Die Möglichkeit, den Grundpreis abzusenken, resultiert laut Schneider unter anderem daraus, dass die Stadtwerke zukünftig deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung haben werden. „Diese Kostenvergünstigungen haben wir in unsere Kalkulation aufgenommen und den Effekt daraus spüren auch unsere Kundinnen und Kunden.“ Ein weiterer begünstigender Faktor: die Verschlankung interner Prozesse im Unternehmen. „Wir haben die eigene Kraftwerksgesellschaft KPG auf die Stadtwerke verschmolzen und damit nur noch eine Gesellschaft. Wir haben die Digitalisierung und die Automatisierung vorangetrieben.“
Die Aussagen gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Handwerk und Gewerbe gibt es – insbesondere durch die Mehrwertsteuer – etwas andere Effekte. Selbstverständlich informieren wir unsere Wämekundinnen und Kunden zur aktuellen Anpassung der Preisgleitformel auch in einem separaten Informationsschreiben. Alle Preisregelungen sind unter www.swh-online.de/aktuell/bekanntmachungen und in den Infoschaukästen in der Rathenaustraße 4 und Nauener Straße 7 einsehbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Hennigsdorf in der Neuendorfstraße 20a gern auch persönlich zur Verfügung.
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