ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG nach § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV
Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH (SWH) versorgen ihre Kund:innen im Hennigsdorfer Stadtgebiet mit Fernwärme auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV).
Preistabelle Stand 01.01.2025 mit MwSt 19%
Fernwärmepreis =
Wärmemengenentgelt
VERBRAUCHSBEZOGEN – Das Wärmemengenentgelt wird für die gelieferte Wärmemenge berechnet und daher durch den Verbrauch bestimmt. Dieser wird durch geeichte Wärmemengenzähler direkt an der Wärmeübergabestation gemessen. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je MWh“ auf Basis des gemessenen Verbrauchs und dem jeweiligen Mischpreis. Er verändert sich jährlich nach Anwendung der Preisgleitklausel.
Im Mischpreis sind sowohl verbrauchsunabhängige als auch verbrauchsabhängige Kosten der Wärmeerzeugung kalkuliert. Er bildet damit den Grundpreis und den Arbeitspreis unseres Tarifs für große Verbrauchsstellen in einer Preiskomponente ab und wird daher als Mischpreis bezeichnet. Da in diesem Tarif kein separates verbrauchsunabhängiges Grundentgelt erhoben wird, besteht auf Seiten der Kundeninnen und Kunden größtmöglicher Einfluss auf die Wärmekosten durch das Verbrauchsverhalten.
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VERBRAUCHSBEZOGEN – Das Emissionsentgelt ist ein staatlich veranlasster Preisbestandteil für die durch die Wärmeerzeugung verursachten Emissionen. Es wird für die gelieferte Wärmemenge berechnet und durch den Verbrauch bestimmt. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je MWh“ auf Basis des gemessenen Verbrauchs und dem jeweiligen Emissionspreis. Der Emissionspreis errechnet sich aus dem Emissionsfaktor und dem Preis je Emissionszertifikat nach Brennstoffhandelsgesetz.
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Verrechnungspreis ODER Hausanschlussstationsentgelt
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Der Verrechnungspreis ist ein vom Verbrauch unabhängiger Jahrespreis für den Betrieb der Messtelle sowie die Verbrauchsmessung und -abrechnung. Er wird je Zähler erhoben und richtet sich nach dessen Größe. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je Zähler“. Der Verrechnungspreis fällt immer an, sofern sich die Hausanschlussstation im Eigentum der Kund:innen befindet. Sofern der Kunde die Hausanschlussstation von uns mietet, fällt kein Verrechnungspreis an. In diesem Fall wird anstelle des Verrechnungspreises ein Hausanschlussentgelt erhoben.
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Das Hausanschlussentgelt wird für die Bereitstellung der Hausanschlussstation durch die Stadtwerke Hennigsdorf erhoben. Das Hausanschlussentgelt ist ein vom Verbrauch unabhängiger Jahrespreis in Abhängigkeit von der Investitionshöhe für die kundenindividuelle Anlage. Der Hausanschlussstationspreis ist ein kalkulatorischer Preis auf Basis von Investitionskosten und den Kosten für Wartung und Instandhaltung der Hausanschlussstation. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je Jahr“.
Fernwärmepreis =
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Das Grundentgelt ist ein vom Verbrauch unabhängiges Jahresentgelt für die Bereitstellung der bestellten Wärmeleistung am Fernwärmeanschlusses. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je kW“ auf Basis der Wärmeleistung und dem jeweiligen Grundpreis. Er verändert sich jährlich nach Anwendung der Preisgleitklausel. Die Wärmeleistung wird durch die Größe, der mit Wärme und Warmwasser zu versorgenden Räume und dem energetischen Standard des Gebäudes durch den Kunden bestimmt.
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VERBRAUCHSBEZOGEN – Das Arbeitsentgelt wird für die gelieferte Wärmemenge berechnet und daher durch den Verbrauch bestimmt. Dieser wird durch geeichte Wärmemengenzähler direkt an der Wärmeübergabestation gemessen. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je MWh“ auf Basis des gemessenen Verbrauchs und dem jeweiligen Arbeitspreis. Er verändert sich jährlich nach Anwendung der Preisgleitklausel.
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VERBRAUCHSBEZOGEN – Das Emissionsentgelt ist ein staatlich veranlasster Preisbestandteil für die durch die Wärmeerzeugung verursachten Emissionen. Es wird für die gelieferte Wärmemenge berechnet und durch den Verbrauch bestimmt. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je MWh“ auf Basis des gemessenen Verbrauchs und dem jeweiligen Emissionspreis. Der Emissionspreis errechnet sich aus dem Emissionsfaktor und dem Preis je Emissionszertifikat nach Brennstoffhandelsgesetz.
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Verrechnungspreis ODER Hausanschlussstationentgelt
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Der Verrechnungspreis ist ein vom Verbrauch unabhängiger Jahrespreis für den Betrieb der Messtelle sowie die Verbrauchsmessung und -abrechnung. Er wird je Zähler erhoben und richtet sich nach dessen Größe. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je Zähler“. Der Verrechnungspreis fällt immer an, sofern sich die Hausanschlussstation im Eigentum der Kundinnen und Kunden befindet. Sofern der Kunde die Hausanschlussstation von uns mietet, fällt kein Verrechnungspreis an. In diesem Fall wird anstelle des Verrechnungspreises ein Hausanschlussentgelt erhoben.
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Das Hausanschlussentgelt wird für die Bereitstellung der Hausanschlussstation durch SWH erhoben. Das Hausanschlussentgelt ist ein vom Verbrauch unabhängiger Jahrespreis in Abhängigkeit von der Investitionshöhe für die kundenindividuelle Anlage. Der Hausanschlussstationspreis ist ein kalkulatorischer Preis auf Basis von Investitionskosten und den Kosten für Wartung und Instandhaltung der Hausanschlussstation. Es beinhaltet auch die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie die Verbrauchsmessung und -abrechnung. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit „Euro je Jahr“.
Der Fernwärmepreis setzt sich aus verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Kosten zusammen, die in unseren Tarifen durch verschiedene Preisbestandteile abgebildet werden.
Unsere Kosten der Wärmeerzeugung bestehen zu 67 Prozent aus verbrauchsunabhängigen und zu 33 Prozent aus verbrauchsabhängigen Kosten.
Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden durch Investitionskosten in unsere Erzeugungsanlagen und das Wärmenetz – insbesondere in eine CO2-neutrale Wärmeversorgung – sowie die Lohn- und Finanzierungskosten bestimmt. Sie werden im Fernwärmepreis als Grundpreis oder Grundpreisbestandteil auf der Basis der Wärmeleistung berücksichtigt.
Die verbrauchsabhängigen Kosten entstehen überwiegend für Brennstoffe wie Holz und Bio-Erdgas sowie die Stromkosten zur Wärmeerzeugung und werden im Fernwärmepreis als Arbeitspreis oder Arbeitspreisbestandteil auf Grundlage der gelieferten Wärmemenge berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der langen Vertragslaufzeit der Fernwärmeverträge (bis zu zehn Jahre) ist es wirtschaftlich geboten, die einmal vertraglich vereinbarten Preise nicht dauerhaft festzuschreiben. Für die Kundinnen und Kunden sowie die Stadtwerke Hennigsdorf ist es dabei wichtig, eine für beide Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung zu treffen. So können wir die Marktpreise realistisch abbilden und bei Preissteigerungen aber auch bei Preissenkungen kurzfristig die Preise anpassen. Dazu dienen bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisgleitklauseln.
Die Preisanpassung zum 01.01. des Folgejahres erfolgt auf Grundlage der veröffentlichten Indizes von Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres. Aus den 12 Monatsindizes berechnen wir den Durchschnitt für den Jahreszeitraum und setzen diesen in die Preisgleitklausel bei dem jeweiligen Kostenelement ein.
So können alle Kundinnen und Kunden den für sie gültigen Preis durch Einsetzen der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Indizes selbst berechnen.
Für unsere Preisstellung sind folgende Indizes maßgebend:
Investionsgüterindex (I)
Investitionsgüterindex, Investitionsgüter GP-X008 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Lohnindex (L)
Lohnindex, tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen der Energie- und Wasserversorgung (Neue Länder) WZ08-D-06
(Monatlicher Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten 62231-0002, Deutschland), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Erdgasindex Börsennotierungen (G)
Erdgasindex Börsennotierungen European Energy Exchange – Trading Hub Europe (EEX-THE); Produkt THE Natural Gas Years Futures Calendar+1 (Preis Frontjahr), https:// www.eex.com/de/marktdaten/eex-group-datasource/agfw, Veröffentlichung handelstäglich
(es gilt das Arithmetische Mittel aller Handelstage vom 1. Januar bis 30. September des Vorjahres).
Strompreisindex (S)
Stromindex, Elektrischer Strom an Weiterverteiler GP19-351111000
(Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, 9-Steller), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Wärmepreisindex (ME)
Wärmepreisindex Wärmepreisindex Fernwärme, einschließlich Umlagen CC13-77
(Verbraucherpreisindex Individualkonsum 61111-0006, Deutschland, Sonderpositionen), Statistisches Bundesamtes, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Emissionsfaktor (EF)
Der Emissionsfaktor (EF) wird aus der CO2-Emissionsmenge (t CO2/a) und der erzeugten Fernwärmemenge ermittelt. Die CO2-Emissionsmenge ergibt sich aus den im gleichen Zeitraum eingesetzten Brennstoffemengen und den für diese gesetzlich festgelegten Standard-Emissionsfaktoren, abrufbar unter Downloads
GP = GP0 x (0,20 + 0,40 L/L0 + 0,40 I/I0)
darinstehen:
Variable GP0 = Basis-Grundpreis am 01.01.2024 (= 148,70 €/kW)
Faktor 0,20 = Festpreiselement/unveränderliche Kostenbestandteile Grundpreis, Gewichtung 20 Prozent
Variable 0,40 L/L0 = Kostenelement Personal, Gewichtung 40 Prozent
darin L0 = Basis-Lohnindex Referenzzeitraum 10/2022 bis 09/2023 (= 105,0)
darin L = jeweiliger Lohnindex zum Anpassungszeitpunkt
Variable 0,40 I/I0 = Kostenelement Investitionen, Gewichtung 40 Prozent, beinhaltet u. a. Investitionen in CO2-neutrale Wärmeerzeugung/Wärmedrehscheibe
darin I0 = Basis-Investitionsgüterindex Referenzzeitraum 10/2022 bis 09/2023 (= 112,0)
darin I = jeweiliger Investitionsgüterindex zum Anpassungszeitpunkt
GP = 148,70 €/kW x (0,20 + 0,40 * 110,5 / 105,0 + 0,40 * 115,2 / 112,0)
Durch die Addition der so ermittelten Werte aller Kostenelemente und anschließender Multiplikation mit dem Basispreis wird der zum Anpassungszeitpunkt geltende neue Grundpreis berechnet.
GP = 148,70 €/kW x (0,20 + 0,4210 + 0,4114)
GP = 148,70 €/kW x 1,0324
GP = 153,52 €/kW
Unsere Arbeitspreisgleitklausel lautet:
AP = AP0 x (0,10 + 0,45 * G/G0 + 0,35 * ME/ME0 + 0,10 * S/S0)
darinstehen:
Die Arbeitspreisgleitformel mit den eingesetzten Werten sieht dann folgendermaßen aus:
Variable AP0 = Basis-Arbeitspreis am 01.01.2024 (= 83,10 €/MWh)
Faktor 0,10 = Festpreiselement/unveränderliche Kostenbestandteile Arbeitspreis, Gewichtung 10 Prozent
Variable 0,45 G/G0 = Kostenelement fossile Brennstoffe, Gewichtung 45 Prozent
darin G0 = Basis-Erdgasindex Referenzzeitraum 01/2023 bis 09/2023 (= 55,7)
darin G = jeweiliger Erdgasindex zum Anpassungszeitpunkt
Variable 0,35 ME/ME0 = Marktelement mit Gewichtung 35 Prozent, beinhaltet u. a. Holz und Bioerdgas
darin ME0 = Basis-Wärmepreisindex Referenzzeitraum 10/2022 bis 09/2023 (= 161,6)
darin ME = jeweiliger Wärmepreisindex zum Anpassungszeitpunkt
Variable 0,10 S/S0 = Stromkostenelement mit Gewichtung 10 Prozent
darin S0= Basis-Stromindex Referenzzeitraum 10/2022 bis 09/2023 (= 254,2)
darin S = jeweiliger Stromindex zum Anpassungszeitpunkt
AP = 83,10 €/MWh x (0,10 + 0,45 * 36,1/55,7 + 0,35 * 171,8/161,6 + 0,10 * 204,0/254,2)
Durch die Addition der so ermittelten Werte aller Kostenelemente und anschließender Multiplikation mit dem Basispreis wird der zum Anpassungszeitpunkt geltende neue Arbeitspreis berechnet.
AP = 83,10 €/MWh x (0,10 + 0,2917 + 0,3721 + 0,0803)
AP = 83,10 €/MWh x 0,8441
AP = 70,14 €/MWh
Durch die Multiplikation mit 100 und Division mit 1000 erhält man die Preisangabe in Cent je Kilowattstunde.
AP = 7,014 ct/kWh
darinstehen:
VP = VP0 x (0,8 * I/I0 + 0,2 * L/L0)
Variable VP0 = Basis-Verrechnungspreis am 01.01.2024 (= 168,14 €/Zähler[1])
Variable 0,80 I/I0 = Kostenelement Investitionen, Gewichtung 80 Prozent
darin I0 = Basis-Investitionsgüterindex Referenzzeitraum 10/2022 bis 09/2023 (= 112,0)
darin I = jeweiliger Investitionsgüterindex zum Anpassungszeitpunkt
Variable 0,20 L/L0 = Kostenelement Personal, Gewichtung 20 Prozent
darin L0 = Basis-Lohnindex Referenzzeitraum 10/2022 bis 09/2023 (= 105,0)
darin L = jeweiliger Lohnindex zum Anpassungszeitpunkt
VPQN≤1,5 = 168,14 €/Zähler x (0,8 * 115,2 / 112,0 + 0,2 * 110,5 / 105,0)
Durch die Addition der so ermittelten Werte aller Kostenelemente und anschließender Multiplikation mit dem Basispreis wird der zum Anpassungszeitpunkt geltende neue Verrechnungspreis berechnet.
VPQN≤1,5 = 168,14 €/Zähler x (0,8229 + 0,2105)
VPQN≤1,5 = 168,14 €/Zähler x 1,0334
VPQN≤1,5 = 173,74 €/Zähler
[1] gilt in PL01/20n nur für Wärmemengenzähler mit einem Querschnitt (Qn) bis zu einem Volumenstrom von 1,5; gilt in PL02/20n insgesamt, da maximale Zählergröße für Verbrauchsstellen mit einer Wärmeleistung kleiner oder gleich 40 kW
[2] am Beispiel für Zähler mit Querschnitt ≤ 1,5; die Basis-Verrechnungspreise VP0 für Wärmemengenzähler mit größerem Querschnitt sind in der PL01/20n veröffentlicht
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