Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.swh-online.de
Diese Website ist mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise vereinbar. Grundlage der Bewertung ist ein Prüfbericht nach dem BITV-Test, der am 26.06.2024 durch die Materna SE erstellt wurde. Seitdem wurden bereits zahlreiche der darin identifizierten Barrieren behoben.
Die nachstehend genannten Inhalte sind noch nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei:
Die Behebung dieser Punkte ist in Planung; eine sukzessive Umsetzung erfolgt fortlaufend.
Diese Erklärung wurde am 21.08.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung auf Grundlage des BITV-Prüfberichts vom 26.06.2024. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert..
Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns doch per Post, E-Mail oder telefonisch.
Stadtwerke Hennigsdorf GmbH
Rathenaustraße 4
16761 Hennigsdorf
Telefon: +49 (0) 3302 5440-0
Telefax: +49 (0) 3302 5440-46
E-Mail: info(at)swh-online.de
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de