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Wärmepumpe

Was ist ein Wärmepumpentarif?

Ein Wärmepumpentarif ist ein spezieller Stromtarif, der für den Betrieb von Wärmepumpenheizungen konzipiert wurde. Wärmepumpen nutzen natürliche Energiequellen wie Luft, Erde oder Grundwasser, um Wärme für die Beheizung von Räumen und die Warmwasserbereitung zu erzeugen. Da Wärmepumpen keine fossilen Brennstoffe wie Öl oder Gas benötigen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Für den Betrieb einer Wärmepumpe wird Strom benötigt, und hier kommt der Wärmepumpentarif ins Spiel: Dieser spezielle Tarif bietet Ihnen günstigere Konditionen für den Heizstrom und hilft, die laufenden Betriebskosten der Wärmepumpe zu senken. Mit einem Wärmepumpentarif können Sie also umweltfreundlich heizen und gleichzeitig von attraktiven Preisen profitieren.

Gut zu wissen:

Wir bieten individuelle Wärmepumpentarife an, mit denen Sie Ihre Heizkosten senken können.

Mit wenigen Klicks den passenden Tarif finden

Unser Tarifrechner macht es Ihnen ganz einfach, mit nur wenigen Klicks den passenden Stromtarif zu finden. Falls Sie einen separaten Zähler für  Wärmestrom haben, können Sie diesen direkt berechnen lassen. Haben Sie nur einen Zähler? Kein Problem – dann nutzen Sie den Tarifrechner für Haushaltstrom-Tarife. Schnell, bequem und transparent!

Warum sich ein Wechsel lohnt

Stadtwerke Hennigsdorf Studierende

Ein Wechsel zu einem passenden Wärmestromtarif kann sich für Sie lohnen, da verschiedene Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Umlagen oft günstiger ausfallen. Dadurch zahlen Sie weniger für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe. Voraussetzung dafür ist ein separater Zähler, der den Wärmestrom unabhängig vom Haushaltsstrom erfasst. So bleibt Ihr regulärer Stromtarif unberührt, und Sie profitieren von einem günstigeren Preis für Ihre Heizung. Falls Sie nur einen Zähler haben, können Sie dennoch einen passenden Haushaltstromtarif wählen und später auf einen speziellen Wärmestromtarif umsteigen. So finden Sie jederzeit die optimale Lösung für Ihre Stromkosten.

Unsere Wärmepumpen Tarife

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¹ Alle angegebenen Bruttopreise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %
² Festpreis für die Energiekosten und Netznutzungsentgelte, Preisgarantie gilt nicht auf Steuern, Abgaben und Umlagen

Eine moderne Wärmepumpe steht neben einem Haus, umgeben von grünen Pflanzen. Die Außeneinheit ist weiß und mit einem großen Ventilator ausgestattet, der für die Luftzirkulation sorgt. Im Hintergrund ist eine Fensterfront mit geschlossenen Jalousien sichtbar.

Gut zu wissen: Netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG seit 01.01.2024

Seit dem 01.01.2024 müssen bestimmte Geräte wie Wärmepumpen und Wallboxen so angeschlossen werden, dass sie vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Im Gegenzug profitieren Betreiber von Wärmepumpen von reduzierten Netzentgelten, für die drei verschiedene Module zur Auswahl stehen. Diese netzorientierte Steuerung soll helfen, das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und es fit für die Energiewende zu machen. Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028.

Hinweise zu unserem Wärmepumpentarif:

Hinweis zur Zählerart:

Bei einem Eintarifzähler wird der Stromverbrauch über ein Zählwerk erfasst. Ein Zweitarifzähler verfügt dagegen über zwei Zählwerke und erfasst den Verbrauch getrennt nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT).

Das gilt für bestehende Anlagen

Wurde Ihre Wärmepumpe vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und profitiert sie bereits von einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG, gelten zunächst die bestehenden Regelungen weiter. Die Überführung in die neue Regelung erfolgt grundsätzlich zum 01.01.2029.

Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist bereits vorher möglich. Hierfür können technische Anpassungen an der bestehenden Anlage erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Elektroinstallateur.

Hat Ihre bestehende Anlage bisher nicht von einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG profitiert, ist sie grundsätzlich nicht automatisch von der neuen Regelung betroffen. Auch hier ist jedoch ein freiwilliger Wechsel möglich.

Bei wesentlichen Änderungen an einer bestehenden Anlage, beispielsweise einer deutlichen Leistungserhöhung oder der Erweiterung um zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen, kann eine neue Bewertung erforderlich werden.

Das gilt für neue Anlagen

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, gelten die neuen Regelungen des § 14a EnWG.

Für die Reduzierung der Netzentgelte stehen drei Module zur Verfügung:

Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung 
Sie erhalten einen pauschalen jährlichen Nachlass auf Ihre Netzentgelte. Ein separater Zähler für die Wärmepumpe ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.

Modul 2: Reduzierter Netzentgelt-Arbeitspreis
Der Arbeitspreis der Netzentgelte für den Verbrauch Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird reduziert. Hierfür ist eine separate Messung der Wärmepumpe erforderlich.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte (Dieses Modul können wir derzeit nicht abbilden)
Die Höhe der Netzentgelte richtet sich nach festgelegten Zeitfenstern mit unterschiedlichen Preisstufen. Modul 3 kann ausschließlich in Verbindung mit Modul 1 genutzt werden und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Gut zu wissen

Die Regelungen des § 14a EnWG betreffen die Netzentgelte und die netzorientierte Steuerung Ihrer Anlage. Sie sind vom eigentlichen Stromliefervertrag beziehungsweise Wärmepumpentarif zu unterscheiden.

Welches Modul für Sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrer Anlage, dem vorhandenen Messkonzept und Ihrem Stromverbrauch ab.

Informationen zum Messstellenbetrieb

Für die Umsetzung bestimmter Messkonzepte und insbesondere für intelligente Messsysteme spielt auch der Messstellenbetrieb eine wichtige Rolle. Weitere Informationen zu den Messeinrichtungen, Zuständigkeiten und Bedingungen finden Sie auf unserer Seite:

Informationen zum Messstellenbetrieb

 

Wie profitiert der Kunde von dem reduzierten Netzentgelt?

Privathaushalte haben üblicherweise keinen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern mit ihrem Stromanbieter. Diese Praxis bleibt bestehen, und die Bundesnetzagentur plant nicht, ein neues Abrechnungsverhältnis zwischen dem Endverbraucher und dem Netzbetreiber einzuführen. Allerdings fordert die Bundesnetzagentur, dass die Reduzierung des Netzentgelts transparent auf der Stromrechnung des Kunden dargestellt wird. Das bedeutet, dass der jeweilige Energielieferant des Haushalts die reduzierten Netzentgelte in der Abrechnung übernimmt und sie klar und nachvollziehbar ausweist.

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner:innen

Ihr direkter Kontakt
Christian Kraus

Technische Hotline (Notdienst)

In technischen Notfällen sind wir unter der kostenfreien* Rufnummer auch am Abend oder Wochenende für Sie erreichbar.

 

Kundendienst

Wir sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.

Wir sind Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr für Sie da.

* Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei

SWH Magazin eNERGIE
Von Hier für Hennisgdorf

Stadtwerke-Kundenmagazin eNERGIE

Unsere eNERGIE erscheint viermal im Jahr. In ihr informieren wir über wichtige Neuigkeiten der Stadtwerke-Gruppe, aktuelle Energiethemen und vieles mehr. Entdecken Sie außerdem hilfreiche Tipps für den Alltag und allerhand spannende Nachrichten um und aus Hennigsdorf.

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