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Wie entsteht der Preis für Fernwärme?
Der Fernwärmepreis setzt sich aus dem Grund- und Arbeitspreis pro Fernwärme-Kilowattstunde zusammen. Er wird durch eine mathematische Formel, die sogenannte Preisgleitformel, berechnet, die die Kostenstruktur des Unternehmens und Entwicklung der Energie- und Brennstoffkosten am Markt abbildet. Diese Kostenorientierung ist wichtig, damit die Stadtwerke Hennigsdorf als Unternehmen stabil und arbeitsfähig bleiben und so eine sichere Versorgung mit Fernwärme garantieren können. Diese Art der Preiskalkulation entspricht den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der Rechtsprechung. Sie ist aufgrund der Langfristigkeit von Fernwärmeversorgungsverträgen vorgegeben, damit sichergestellt ist, dass keine willkürliche Bestimmung der Fernwärmepreise zustande kommt.
Bei Heizungsanlagen (z. B. Mehrfamilienhaus oder Gewerbe) mit einer Anschlussleistung größer als 40 Kilowatt wird in ein leistungsbezogenes, verbrauchsunabhängiges Jahresgrundentgelt sowie in ein verbrauchsabhängiges Arbeitsentgelt und in ein der Zählergröße entsprechendes Verrechnungsentgelt unterschieden.
Bei Heizungsanlagen kleiner oder gleich 40 Kilowatt (Beispiel: Einfamilienhaus) setzt sich der Preis aus einem verbrauchsabhängigem Wärmemengenentgelt und ein der Zählergröße entsprechendes Verrechnungsentgelt zusammen. Hier wird der Grund- und Arbeitspreis in ein Wärmemengenentgelt zusammengefasst. Dazu kommt seit 01.01.2020 der Emissionspreis, die sogenannte CO2-Bepreisung, die für den verbliebenden Fossilanteil in unserem Brennstoffmix anfällt.
Der verbrauchsunabhängige Grundpreis enthält neben den Lohnkosten auch die Investitionskosten in unsere Anlagentechnik, u.a. für die Umstellung auf eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung. Weiterhin beinhaltet der Grundpreis die Instandhaltungs- und Wartungskosten für unsere Erzeugungsanlagen und Wärmenetze sowie die Refinanzierungskosten für aufgenommene Darlehen im Rahmen getätigter Investitionen.
Ebenfalls unabhängig vom Verbrauch ist der sogenannte Verrechnungspreis, der sich nach der Zählergröße und dem Zeitablauf pro Kalenderjahr bemisst. Die verbrauchsabhängigen Kosten, die im Fernwärmepreis seit 2020 durchschnittlich mit 33 Prozent zu Buche schlagen, umfassen die Brennstoffkosten für Erdgas und Holzhackschnitzel (Biomasse), die Stromkosten zum Betrieb unserer technischen Anlagen und natürlich den Emissionspreis.
Wichtig: Mit den Preisklauseln gehen wir keinen Sonderweg. Diese Art der Preiskalkulation wird vom Gesetzgeber aufgrund der langfristigen Vertragslaufzeiten der Fernwärmeversorgungsverträge verlangt und so von allen Fernwärmeversorgern umgesetzt. Für die Verbraucher:innen wirken die Preisklauseln oft undurchsichtig und intransparent. Die Stadtwerke Hennigsdorf bemühen sich seit geraumer Zeit, die Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen.
Wir raten dazu, verantwortungsvoll und effizient mit Energie umzugehen. Energie ist ein hohes und wertvolles Gut geworden. In Kooperation mit der Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft (HWB) und Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ (WGH) erinnern wir im Rahmen einer gemeinsamen Energiesparinitiative an einfache, seit Kindheitstagen bekannte Energiespartipps. Diese sollen ohne großen Komfortverlust dazu beitragen, die Verbräuche von Raumwärme, Warmwasser und Strom wirksam zu senken. Mehr dazu unter www.swh-online.de/energieverbrauch-und-energiekosten-senken
Durch den Bezug von Hennigsdorfer Fernwärme erhalten Sie ein direkt verwendbares Endprodukt. Nämlich: überwiegend CO2-neutral erzeugte und damit unser Klima und unsere Umwelt schonende Wärme. Hennigsdorfer Fernwärme zeichnet sich durch wichtige ökologische und energieeffiziente Standards und durch einen hohen Komfort bei geringem Wartungsaufwand aus. Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung, Schornsteinfeger, Umweltauflagen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Das machen alles wir für Sie. Unsere Fernwärme ist eine komplette Dienstleistung, die Ihnen als Hauseigentümer.:in z. B. auch in Form unseres Bereitschaftsdienstes an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht. Unseren technischen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)
Üblicherweise sind Hauseigentümer:innen die Vertragspartner:innen für unsere Fernwärmelieferung. Die Messung der verbrauchten Wärme erfolgt mittels geeichter Wärmemengenzähler. Die Wärmemengenzähler sind Eigentum der Stadtwerke und werden vorzugsweise in die Wärmeübergabestation eingebaut. Die Ablesung der Zähler erfolgt in der Regel per Funkauslesung, so dass wir hierfür nicht Ihr Grundstück/ Gebäude betreten müssen. Bis zu 16 Monatszählerstände werden im Wärmemengenzähler abgespeichert und stehen für spätere Kontrollablesungen oder nachträgliche Rechnungskontrollen bereit. So kann der Wärmeverbrauch transparent nachvollzogen werden. Die Kosten für die Wärmelieferung werden den Vertragspartner:innen berechnet. Der Wärmeliefervertrag regelt, ob dies monatlich nach dem tatsächlich entstandenen Verbrauch erfolgt oder eine Jahresabrechnung erstellt wird, auf der monatlich gleichbleibende Abschläge gezahlt werden. Mieter:innen werden in der Regel einmal jährlich über die Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung ihrer Vermietenden abgerechnet. Zwischen Vermieter:in und Mieter:in gelten die Festlegungen der Heizkostenverordnung.
Fernwärme in Hennigsdorf wird gemäß kommunalem Auftrag klimaschonend und effizient erzeugt. Unser Fernwärmenetz ist engmaschig über weite Teile der Stadt verteilt und soll Hennigsdorf zukünftig mit bis zu 80 Prozent CO2-neutral erzeugter Wärme versorgen. Weil alle unsere Maßnahmen darauf abzielen, immer weniger fossile Brennstoffe einzusetzen, um Kohlendioxidemissionen und andere Luftschadstoffe zu reduzieren, ist Hennigsdorfer Fernwärme ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung vor Ort.
Mit den Inbetriebnahmen des Biomasse-Heizkraftwerks in 2009 und Bioerdgas-Blockheizkraftwerks in 2011 wurde bereits die Hälfte unserer Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Im Rahmen eines durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes erfolgte 2015 die strategische Ausrichtung für die kurz- und mittelfristige Zieldefinition auf eine CO2-neutrale Fernwärmeversorgung. Das daran angebundene und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Innovationsprojekt „Wärmedrehscheibe“ soll ermöglichen, dass durch:
der regenerative Anteil der Wärme im Fernwärmenetz von rund 50 Prozent (Stand 2015) auf bis zu 80 Prozent Klimaneutralität ausgebaut werden kann. Mit der Verabschiedung des Brennstoffs Kohle und der Einbindung industrieller Abwärme aus dem Hennigsdorfer Elektrostahlwerk in 2019 haben wir wichtige Projekt-Meilensteine erreicht. Der Anteil klimaneutraler Wärmeerzeugung beträgt in der Regel aktuell bis zu 65 Prozent. Damit konnte im Hennigsdorfer Stadtgebiet auch eine Reihe anderer Umweltbelastungen wie z. B. der Ausstoß von Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Staub und Schwefeldioxid maßgeblich reduziert werden.
Das Hennigsdorfer Fernwärmesystem zeichnet sich nicht nur durch wichtige ökologische und energieeffiziente Standards aus, sondern auch durch allerhöchsten Komfort bei geringem Wartungsaufwand: Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung, Schornsteinfeger, Umweltauflagen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Das machen alles wir für Sie. Als kommunales Stadtwerk können wir Ihnen durch unsere hohen Versorgungssicherheitsstandards eine verlässliche Wärmeversorgung garantieren.
Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist der mit den Stadtwerken Hennigsdorf geschlossene Fernwärmeliefervertrag. Dieser enthält die entsprechende Preisliste, die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mieterinnen und Mieter stehen in der Regel in keinem direkten Vertragsverhältnis zu der Stadtwerke Hennigsdorf GmbH. Hier erfolgt die Versorgung über einen Fernwärmeliefervertrag mit den Eigentümer:innen der Verbrauchsstelle.
AVBFernwärmeV – Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Lange bevor die kommunale Wärmeplanung in aller Munde war, hat die Hennigsdorfer Stadtverordnetenversammlung schon 1997 eine Fernwärmesatzung für das Stadtgebiet Hennigsdorf beschlossen, die im Jahr 2007 nochmals aktualisiert wurde. In der Satzung werden Fernwärmeversorgungsgebiete ausgewiesen, in denen die Versorgung mit Wärmeenergie vorrangig über das Fernwärmenetz zu erfolgen hat. Hinter der Fernwärmesatzung verbirgt sich ein wichtiges Anliegen mit einen umwelttechnischen Hintergrund: Die Satzung ist die Grundlage dafür, dass wir gemeinsam mit der Stadt die Emissionsquellen für Luftschadstoffe und Treibhausgase in Hennigsdorf wirkungsvoll reduzieren können. Vor dem Hintergrund der hiesigen energieintensiven Industriebetriebe ist Wärme in Hennigsdorf eine runde Sache. Fernwärmesatzung – Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Hennigsdorf vom 12.09.2007
Wir beraten Sie gern, ob eine Versorgung mit Fernwärme für Sie möglich ist und welche Schritte notwendig sind. Der Antrag zur Versorgung mit Fernwärme erfolgt über das Datenblatt zum Fernwärmeanschluss. Dieses ist durch Ihr beauftragtes Planungsbüro mit allen technischen Daten auszufüllen. Nach Rücklauf übersenden wir Ihnen dann ein Angebot für einen Hausanschluss und nach Wunsch für eine Hausanschlussstation, die Sie bei uns erwerben oder mieten können. Zeitgleich holen Sie ein Angebot von Ihrer Heizungsfirma für die Anbindung der Hausinstallation ein. Zusammen mit Ihnen und der Heizungsfirma koordinieren wir die konkreten Aufgaben für den Fernwärme-Hausanschluss und den Einbau der Hausanschlussstation. Vor Lieferbeginn schließen wir mit Ihnen auf Grundlage des von Ihrem Planungsbüro ermittelten Wärmebedarfs einen Fernwärmeliefervertrag ab. Kontakt: 03302 / 5440-0
Hauptsächlich aus erneuerbaren und CO2-neutralen Energiequellen. In Hennigsdorf kommen Holzhackschnitzel, Bioerdgas, Abwärmenutzung aus dem hiesigen Stahlwerk sowie Solarthermie für die Erzeugung von Wärme zum Einsatz. Der verbleibende Gasanteil an unserem Brennstoffmix beträgt aktuell und abhängig von der Jahreszeit nur noch bis zu 30 Prozent. Weitere Faktoren für die gute Klimabilanz Hennigsdorfer Fernwärme sind neben der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein intelligentes Wärmespeicher- und Steuerungssystem, das hilft, Schwankungen in der Wärmeerzeugung und in den Verbrauchslastspitzen – vorrangig mit regenerativ erzeugter Wärme – auszugleichen, wodurch Ressourcen wirksam geschont werden können.
Über meist unterirdische Fernwärmeleitungen gelangt unsere überwiegend CO2-neutral erzeugte Hennigsdorfer Fernwärme zu den Wärmeübergabestationen in den jeweiligen Gebäuden. In diesen sogenannten Hausanschlussstationen, dessen Herzstück ein Wärmetauscher ist, wird die Temperatur des gelieferten Wassers bedarfsgerecht reguliert und in den Wärmekreislauf des Gebäudes überführt.
Das Hennigsdorfer Fernwärmenetz ist das ganze Jahr über in Betrieb, so dass Wärme für Heizung und Brauchwarmwasser stets zur Verfügung stehen. Unsere überwiegend CO2-neutral erzeugte Wärme wird hauptsächlich durch das Biomasse-Heizkraftwerk, das Bioerdgas-Blockheizkraftwerk im Heizkraftwerk Eschenallee, das Heizwerk Zentrum und das neue Heizwerk Nord II mit der eingebundenen Abwärmeauskopplung aus dem ortsansässigen Stahlwerk sichergestellt. Sollte es im Rahmen von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen dennoch zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen, wird diese rechtzeitig angekündigt. Zudem sind wir in Sachen Versorgungssicherheit rund um die Uhr an sieben Tage die Woche für Sie im Einsatz. Unseren technischen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)
Die Erzeugung Hennigsdorfer Fernwärme basiert unter normalen Marktbedingungen auf fünf Säulen: Biomasse (Holzhackschnitzel), Abwärmeauskopplung aus dem Stahl- und Walzwerk, Bioerdgas, Gas und Öl. Damit können die Stadtwerke flexibel auf die jeweiligen Marktverhältnisse reagieren.
Aufgrund unseres flexiblen Brennstoffmixes gehen wir von einer gesicherten Versorgung aus. Dennoch birgt jede Säule für sich auch Risiken.
Als Mieter:innen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung oder Ihre Vermietenden, die dann als unsere direkte Vertragspartner:innen Kontakt mit uns aufnehmen. In Notfällen erreichen Sie unseren technischen Bereitschaftsdienst unter der 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)
NATURSTROM Hennigsdorf wird aus Wasserkraftwerken in Norwegen und aus erneuerbaren Energieanlagen aus Berlin und Brandenburg gewonnen und erzeugt. Das Ökostrom-Angebot der Stadtwerke Hennigsdorf gewährleistet eine zuverlässige Versorgung mit 100 % klimaneutralem Strom und sichert Ihnen durchgehend die Einspeisung von 100 % Grünstrom ins Netz. Ob Sie sich für den regional fokussierten Tarif oder den Standardtarif entscheiden, beide bieten Ihnen die Möglichkeit, aktiv zum Umweltschutz beizutragen und erneuerbare Energien zu unterstützen.
In der Regel wenige Stunden. Die tatsächliche Versorgung hängt jedoch auch von der Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Versorgers ab.
Geben Sie einfach Ihre PLZ und Ihren Verbrauch im Tarifrechner ein, wählen Sie den gewünschten Tarif und schließen Sie den Wechsel ab. Um den Rest kümmern wir uns für Sie.
Unser Tipp: Halten Sie Ihre Zählernummer, den Namen des bisherigen Anbieters und die aktuelle Kundennummer bereit.
Alle erforderlichen Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Nein, Sie müssen nichts tun. Sobald Sie uns den Auftrag für die Versorgung mit Strom erteilt haben, leiten wir alles Weitere in die Wege und kündigen den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger.
Nein, Ihre Stromversorgung wird bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Hennigsdorf zu keiner Zeit unterbrochen. In Deutschland sorgt das Energiewirtschaftsgesetz dafür, dass die Stromversorgung kontinuierlich gewährleistet ist, selbst während eines Anbieterwechsels. Es gibt strenge Regelungen, die sicherstellen, dass es zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung kommt.
Den Zählerstand geben Sie bitte bei Lieferbeginn an. Sie können dies über unser Serviceportal, per E-Mail oder auf dem Postweg tun.
Die monatlichen Abschläge werden bei Abschluss des Tarifs kalkuliert und in der Vertragsbestätigung angegeben. Sie können die Höhe der Abschläge bereits bei der Tarifbuchung einsehen und erhalten eine detaillierte Übersicht in der Bestätigung.
Die Abschlagszahlung ist eine regelmäßige Vorauszahlung zur Deckung der laufenden Energiekosten. Erfahren Sie, wie die Abschlagszahlung berechnet wird und wie Sie die Höhe beeinflussen können.
Eine monatliche Abrechnung des exakten Verbrauchs wäre für Anbieter und Kunden zu aufwändig. Daher werden die voraussichtlichen Jahreskosten auf monatliche Abschläge aufgeteilt.
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Kosten für die Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge, Steuern, Netzentgelt inkl. Messung und Messstellenbetrieb sowie Abgaben.
Die Abschlagszahlung erfolgt regelmäßig. Je nach Anbieter kann dies monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich sein. Die Abschlagzahlung für NATURSTROM Hennigsdorf erfolgt monatlich
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