Welcher grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für Ihre Messstelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Netzgebiet.
In den von uns belieferten Netzgebieten sind derzeit folgende grundzuständige Messstellenbetreiber tätig:
| Netzgebiet | Grundzuständiger Messstellenbetreiber |
| Berlin | Stromnetz Berlin GmbH |
| Brandenburg | E.DIS Netz GmbH |
| Potsdam | Netzgesellschaft Potsdam mbH |
| Frankfurt (Oder) | Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH |
| Oranienburg | Oranienburger Netzgesellschaft mbH |
| Neuruppin | Netzgesellschaft Neuruppin mbH & Co. KG |
| Velten | Stadtwerke Velten GmbH |
| Zehdenick | Stadtwerke Zehdenick GmbH |
Die Übersicht dient Ihrer Information. Maßgeblich ist der jeweils für Ihre Messstelle zuständige grundzuständige Messstellenbetreiber nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen der Zuständigkeiten bleiben vorbehalten.
Aktuelle Informationen zum Messstellenbetrieb erhalten Sie beim jeweils zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beschriebenen Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere:
der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle,
der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme,
die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Erfassung Ihres Energieverbrauchs.
Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen sowie soweit erforderlich der Steuerungseinrichtungen.
Nach § 38 MsbG ist der grundzuständige Messstellenbetreiber berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Ihr Grundstück sowie Ihre Räumlichkeiten zu betreten, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für:
Die beauftragten Personen weisen sich hierbei entsprechend aus.
Als Ihr Stromlieferant übermitteln wir dem zuständigen Messstellenbetreiber alle für den Messstellenbetrieb erforderlichen Daten, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Hierzu gehören insbesondere Informationen, die für den Einbau, Ausbau, Betrieb oder Wechsel von Messeinrichtungen erforderlich sind.
Verfügen Sie über ein intelligentes Messsystem (iMSys), können Sie vom Messstellenbetreiber die gesetzlich vorgesehenen Verbrauchsinformationen gemäß § 61 MsbG einsehen.
Bei einer modernen Messeinrichtung (mME) können Sie insbesondere Einsicht in Ihre aktuellen sowie historischen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbrauchswerte der vergangenen 24 Monate verlangen, soweit diese gesetzlich vorgesehen sind.
Darüber hinaus haben Sie – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – Anspruch auf Einsicht in die im Messsystem gespeicherten auslesbaren Daten, soweit diese nicht personenbezogen sind.
Bitte beachten Sie, dass der zuständige Messstellenbetreiber Sie im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung technischer Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktieren kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen oder wenden Sie sich an unseren Kundendienst.
(03302) 5440-66 Stromkunden
Wir sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr für Sie da.